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Breitbandausbau

 

 

 

 

 

 

 


Zuwendungsbescheid
(22.08.2014)


Die Gemeinde Irchenrieth hat den Zuwendungsbescheid zur
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen
für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Irchenrieth vom
21.07.2014 am 24.07.2014 erhalten.

 

 

 

 

 

 


Auswahlverfahren - Vorläufige Auswahlentscheidung
(17.02.2014)


Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber
zum Breitbandausbau in der Gemeinde Irchenrieth im
Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und
Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

 

 

 

 

Im Auswahlverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Kommune 4 Angebote fristgerecht ein.

Auf Basis der von einem Beratungsbüro durchgeführten Angebotsbewertung  hat der Gemeinderat am 04.02.2014 das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH ausgewählt.

Es ist beabsichtigt, mit der Firma Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt  der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

 


Auswahlverfahren - Bekanntmachung (06.09.2013)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für
den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes




 

Die Gemeinde Irchenrieth führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden über nachfolgendem Link bereitgestellt:

Download-Link "Bekanntmachung_Auswahlverfahren_Irchenrieth"
Download-Link "Karte Ist-Bedarfsanalyse_Irchenrieth"

 


Dokumentation - Vorregulierung (04.09.2013)

Analyse weniger wettbewerbsverzerrender Mittel und
Stellungnahme der Bundesnetzagentur




 

Die Gemeinde Irchenrieth hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie – BbR, Ziffer 4.1.3 und 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung  des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Download-Link "Dokumentation weniger wettbewerbsverzerrender Mittel"

Die Gemeinde Irchenrieth hat ferner eine Anfrage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.
Die Stellungnahme der BNetzA wird nachfolgend veröffentlicht.

Download-Link "Stellungnahme der BNetzA Irchenrieth"

 


Markterkundung - Ergebnis (04.09.2013)

Ergebnis der Markterkundung
Frist 04.04.2013 bis 10.05.2013






Die Gemeinde Irchenrieth hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Download-Link "Ergebnis-Markterkundung-Irchenrieth"

 


Markterkundungsverfahren (04.04.2013)

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus
von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe-
und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)





 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe– und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Irchenrieth hat ergeben, dass sechs Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Bedarfskarte). Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Karte Kumulationsgebiete).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Irchenrieth bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
     
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 10.05.2013 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
 




Die Gemeinde Irchenrieth hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß §2 Abs. 1 Satz 1 UStG im jeweiligen Erschließungsgebiet durchgeführt.
Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload muss stets befriedigt werden.
Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Irchenrieth mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer.

 

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

   Ergebnis Ist-Bedarfsanalyse
 


 

   Erschließungsgebiete
   Bedarfsabfrageforumlar

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Gemeinde Irchenrieth hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit jeweils mindestens fünf Unternehmer (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in beiliegenden Karten als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Irchenrieth mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Kumulationsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Irchenrieth den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Irchenrieth sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

Die Gemeinde bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen  spätestens bis 11.03.2013 an die Gemeinde Irchenrieth zurück.

Der Fragebogen wird allen Firmen in den Kumulationsgebieten direkt zugesandt und kann über folgenden Link herunter geladen werden:
   Bedarfsabfrageforumlar

Für Fragen steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Gemeinde Irchenrieth

Herr Hammer
Telefon: +49 (09659) 772
rathaus@irchenrieth.de

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!